Klassen C

Klasse C

Beinhaltet C1      Vorbesitz: Klasse B

Mindestalter: Ab 18 Jahre nur mit Grundqualifikation im Sinne des BKrQFG, bei Ausbildung zum Berufskraftfahrer, zur Fachkraft im Fahrbetrieb oder vergleichbare Berufe – Sonst ab 21 Jahre

Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder der Klassen AM, A, A1 und A2 – mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).

Kraftomnibusse im Inland über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse ohne Fahrgäste – gegebenenfalls mit Anhänger – nur zur Überprüfung des technischen Zustandes des Fahrzeugs oder der Überführung an einen anderen Ort.

Der Einsatz in der gewerblichen Güterbeförderung unter 21 Jahren ist nur bis 7,5 t zGM. einschl. eines Anhängers zulässig (EWG 3820/85 Art. 5).

Befristung der Besitzdauer auf 5 Jahre, Verlängerung mit ärztlichemrUntersuchung und augenärztlichem Gutachten.

KLasse CE

Beinhaltet BE, C1E, T     Vorbesitz: Klasse C

Mindestalter: Ab 18 Jahre nur mit Grundqualifikation im Sinne des BKrQFG, bei Ausbildung zum Berufskraftfahrer, zur Fachkraft im Fahrbetrieb oder vergleichbare Berufe – sonst ab 21 Jahre

Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse C und einem Anhänger über 750 kg zulässige Gesamtmasse. Der Einsatz in der gewerblichen Güterbeförderung unter 21 Jahren ist nur bis 7,5 t zGM. einschl. eines Anhängers zulässig (EWG 3820/85 Art. 5).

Befristung der Besitzdauer auf 5 Jahre, Verlängerung mit ärztlicher Untersuchung und augenärztlichem Gutachten.

Klasse C1

Vorbesitz: Klasse B
Mindestalter: 18 Jahre

Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder der Klassen AM, A, A1und A2 – mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg aber nicht mehr als 7500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).

Befristet bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres, danach für jeweils 5 Jahre erneute ärztliche Untersuchung und augenärztliches Gutachten.

KLasse C1E

Vorbesitz: Klasse B
Mindestalter: 18 Jahre

Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder der Klassen AM, A, A1und A2 – mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg aber nicht mehr als 7500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).

Befristet bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres, danach für jeweils 5 Jahre erneute ärztliche Untersuchung und augenärztliches Gutachten.

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